top of page

Mietbedingungen für Fahrräder von Küstenpilot

bike´s and more

1. Übergabe des Fahrrades an Dritte
Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung
berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem
Fahrrad durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.


2. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger
Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur
nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Für die verlängerte Mietzeit (in Tagen) wird der Preis nacherhoben.


3. Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder ist für sich selbst und das Fahrrad verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei
Übernahme des Fahrrades, erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrades
an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Vermieter ist in keinem Fall
haftbar zu machen, Schadensersatz wird in keinem Fall gewährt. Der Mieter nutzt das Fahrrad auf eigenes
Risiko bzw. auf eigene Verantwortung.


4. Haftung des Mieters
Mit der Übergabe des Fahrrades, einschließlich Zubehör und Schloss, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr
auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet im
Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen, wenn er das Fahrrad beschädigt oder eine sonstige
Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad - abgesehen von Verschmutzungen und
Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung - in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es
übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie
Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.


5. Nutzung des Fahrrades - Verbote
Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Fahrrades, der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen
Person/en, z.B. auf dem Gepäckträger, die Überladung eines Fahrrades, das Überfahren von Hindernissen, bei
denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Der Mieter hat sich gemäß den im
Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Ausdrücklich verboten ist das Hinauf- oder Herunterfahren
von Treppenstufen sowie das Überfahren von Bordsteinkanten oder vergleichbaren Hindernissen.


6. Schäden am Fahrrad und dessen Zubehör
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls
erforderlich wird auch ein Ersatzfahrrad übergeben. Bei einem Unfall bei dem das Fahrrad einen Schaden
erleidet, ist der Mieter in jedem Fall, auch bei Bagatellschäden verpflichtet, den Unfallhergang von der Polizei
aufnehmen zu lassen. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Fahrrad
und daraus entstehenden Folgeschäden sowie für die zu verantwortenden Fremdschäden. Bei fremd
verursachten Schäden haftet der Verursacher für Schäden und Folgeschäden; um spätere Schuldfragen zu
klären ist deshalb der Unfallhergang von der Polizei aufzunehmen. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig
und mutwillig verursachte Schäden (Kratzer, Schaden durch Umfallen des Fahrrades, etc.) und für Schäden, die
aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten
o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt
sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht. Andere Betriebsstätten als die des
Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters
beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten
durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in voller Höhe des Schadens zu
zahlen. Bei Verlust des Fahrradschloss oder - Schlüssels oder Beschädigung/Verlust des Schlosses ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 15,- € zu zahlen. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.


7. Diebstahl / Verlust
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrrad
entsprechend zu sichern und zu bewachen. Das Fahrrad ist gegen Diebstahl zu schützen, wenn es nicht
unmittelbar selbst bewegt wird. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die
Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 250,- € zu zahlen. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.


8. Rückgabe des Fahrrades
Das Fahrrad und dessen Zubehör gemäß Mietvertrag sind vollzählig und mit der Ausstattung bei Übergabe des
Fahrrades zurückzugeben. Das Fahrrad ist im sauberen gepflegten Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle
sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.

Mietbedingungen für Stand up Paddle

von Küstenpilot bike´s and more


SUP – MIETBEDINGUNGEN

1. Mietgegenstand

Der Vermieter betreibt einen Verleih von Paddle Boards und überlässt bei bestehender Verfügbarkeit dem angeführten Mieter ein Paddle Board mitsamt des dafür vorgesehenen Ruders zu den in der Preisliste angeführten Konditionen.

 

2. Nutzung

Der Mieter bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Personalien. Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter das Paddle Board dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Die Nutzung des Paddle Boards darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Gewässerabschnitten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.

 

3. Preise

Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Paddle Boards erfolgt keine anteilige Refundierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Wird das Paddle Board nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Stunde zu zahlen.

 

4. Haftung des Mieters

Die Nutzung des Paddle Boards erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe des Paddle Boards und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem das Paddle Board zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten.

 

5. Diebstahl/Verlust

Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet.

 

6. Mängelanzeige

Der Mieter verpflichtet sich alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung des Paddle Boards unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahls dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

 

Gibt es Regeln für die Benutzung?
SUP – BENUTZUNG und Mietbedingungen

Das SUP Stand Up Paddeln in der Ostsee ist bei wenig Strömung und Wind ideal für den Anfang und ist relativ ungefährlich, dennoch sollten ein paar Sicherheitshinweise beachtet werden.

 

1. Ausrüstung

Schätze realistisch ein, wie gut du Schwimmen kannst. Alle unter Rettungsschwimmer Niveau sollten sich im flachen ruhigem Wasser zu Anfang aufhalten. SUP Boards für Anfänger sind groß genug gewählt und sollten ein sicheres Stehen auch auf leicht bewegtem Wasser ermöglichen. Die Paddel sind verstellbar und werden vor dem Benutzen an die Körpergröße exakt angepasst.

Wir empfehlen, auch auf flachen ruhigen Gewässern, Schwimmwesten zu verwenden, insbesondere im Frühjahr, Herbst und Winter, wenn die Wassertemperaturen sehr niedrig sind. Neoprenschuhe sowie Neoprenanzüge sind in solchen Gewässern ebenfalls zu empfehlen. Bei der Wahl der Kleidung immer bedenken, dass man auch in das Wasser fallen kann. Die Bekleidung sollte den Körper vor Kälte schützen aber es auch erlauben, zu schwimmen. 

 

2. Ein und Ausstieg - vielleicht das erste Mal

Der Ein und Ausstieg erfolgt immer am Ufer in Knietiefe und niemals an einem Steg. Bis ins tiefe Wasser wird auf dem SUP Board auf den Knien gepaddelt. Erst wenn eine Wassertiefe von 2,0 m erreicht ist sollte man auf dem SUP Board stehen und die Grundhaltung einnehmen. Das Anfahren von Stegen, Booten oder anderen Aus- und Einstiegsmöglichkeiten ist untersagt. Die Verletzungsgefahr ist hier viel zu groß.

Beginnen Sie mit der Fahrt, gerade in der Badezone, auf den Knien. Sie haben so mehr Gleichgewichtsgefühl und einen tieferen Schwerpunkt. Auch sitzend ist es möglich zu fahren, beide Varianten verhindern ein Hineinfallen - fangen Sie erstmal so an.

Springen Sie nicht einfach vom Board ins Wasser - prüfen Sie vorher (z.B. mit dem Paddel) - wie tief es ist. Bei flachen Wasser kann es zu schweren Verletzungen kommen, gerade wenn der Untergrund evtl. steinig ist.

 

3. Vorfahrtsregeln

Genau wie im Straßenverkehr gibt es auch für das Gewässer Vorfahrtsregeln. Um Zusammenstösse zu vermeiden, welche immer öfters vorkommen, mache dich mit den Vorfahrtsregeln vertraut, bevor du SUP Paddeln gehst. Berufsschifffahrt hat immer Vorrang. Normale Motorboote haben dir auszuweichen, wobei hier immer damit zu rechnen ist, dass diese die Vorfahrtsregeln nicht kennen oder dich übersehen. Du musst in der Badezone Schwimmern und badenden Erwachsenen/Kindern im ausreichenden Abstand ausweichen. Bedenke, dass unter deinem Board eine Finne ist und du ein Paddel in der Hand hast, an beiden kann man sich verletzen.

4. Brett nicht verlieren - Sicherungsseil immer am Fußgelenk behalten

In einer Notsituation nie vom Brett entfernen, selbst wenn man das Paddel verliert, sollte man das Paddel gehen lassen und auf dem Brett bleiben. Wenn man sich auf das Brett legt, und mit Hilfe der Händen paddelt, ist man immer noch schneller und sicherer, als wenn man schwimmt. Am Anfang Immer gegen Wind und Strömung paddeln, sollte die Kraft nachlassen, kann man sich von Wind oder Strömung zurück treiben lassen.

5. Wetter, Wellen, Wind und Temperatur - Bitte niemals unterschätzen

Vor einer SUP Tour oder Ausfahrt solltest du für dich entscheiden, ob du der Wetterlage gewachsen bist. Bitte auch noch die Wetter- und Windvorhersage prüfen. Die See hat einen unberechenbaren Faktor, niemals unterschätzen bitte. Angesagte Wetterwechsel haben auf See andere Dimensionen als auf dem Land.

6. Material und Bedienung

Bei den Stand up Paddle´s vom Küstenpilot handelt es sich um robuste und hochwertige Boards der Marke Fanatic.

Da diese über luftgefüllte Kammern verfügen und die Oberhaut nicht verletzt werden darf, bitte ich darum, die Boards nicht über die Steine an der Wasserkante zu schleifen, das Board erst im knietiefen Wasser zu besteigen. Achten Sie auf die sogenannten Molen aus Stein, die die Strandabschnitte unter Wasser abgrenzen, nicht gegen oder drüberfahren. Auch an Land bitte das Board am Tragegriff unterm Arm transportieren, nicht über den Strand schleifen. Ich verweise auf Punkt 4. der Mietbedingungen SUP Küstenpilot.

bottom of page